Rechtsprechung
FG München, 21.01.2004 - 7 V 4930/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Bildung von Pauschalrückstellungen für Garantieverpflichtungen; Notwendigkeit des Bestehens eines konkreten Bezuges zu den Garantieverpflichtungen; Gesetzliche Grundlage für Abzinsung von Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Abzinsung von Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtung trotz mehrjähriger Garantiefrist; Gewerbesteuermessbetrag 2000
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Abzinsung von Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtung trotz mehrjähriger Garantiefrist - Gewerbesteuermessbetrag 2000
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2004, 641
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 14.09.1999 - C-275/97
DE + ES Bauunternehmung
Auszug aus FG München, 21.01.2004 - 7 V 4930/03
Vielmehr werden Gewährleistungsrisiken für potentielle Verbindlichkeiten erfasst, für die weder die Höhe, noch - wie die Rechtsprechung ausdrücklich ausgesprochen hat - "der Zeitpunkt des Eintritts angegeben werden kann" (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. September 1999 Rs C-275/97 Höchstrichterliche Finanzrechtssprechung 1999, 1032). - BFH, 07.10.1982 - IV R 39/80
Zur Berechnung von Garantierückstellungen bei mehrjähriger Garantiefrist
Auszug aus FG München, 21.01.2004 - 7 V 4930/03
Dem entspricht es, dass erbrachte Garantieleistungen nicht mit der Pauschalrückstellung verrechnet werden, sondern als Aufwand zu verbuchen sind (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1982 IV R 39/80, BStBl II 1983, 104). - BFH, 06.05.2003 - VIII B 163/02
Gewährleistungsverpflichtung, Pauschalrückstellungen
Auszug aus FG München, 21.01.2004 - 7 V 4930/03
Danach gibt die Pauschalrückstellung den geschätzten Betrag wieder, in dessen Höhe die ausgeführten Umsätze voraussichtlich mit Kosten für Garantieleistungen belastet sein werden (zur Pauschalrückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 6. Mai 2003 VII B 163/02, BFH/NV 2003, 1313 ). - BFH, 21.11.2002 - VII B 163/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung, Urteil ohne Gründe
Auszug aus FG München, 21.01.2004 - 7 V 4930/03
Danach gibt die Pauschalrückstellung den geschätzten Betrag wieder, in dessen Höhe die ausgeführten Umsätze voraussichtlich mit Kosten für Garantieleistungen belastet sein werden (zur Pauschalrückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 6. Mai 2003 VII B 163/02, BFH/NV 2003, 1313 ).
- BFH, 27.01.2010 - I R 35/09
Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen
b) Der Streitfall gibt keinen Anlass zu einer Auseinandersetzung mit der von der Revision angesprochenen Frage, welche Rechtsfolge § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 im Zusammenhang mit Pauschalrückstellungen auslöst (vgl. dazu Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 26. Mai 2005, BStBl I 2005, 699, Tz. 27; FG München, Beschluss vom 21. Januar 2004 7 V 4930/03, EFG 2004, 641; Kiesel/Görner in Herrmann/Heuer/ Raupach, EStG/KStG, § 6 EStG Rz 1165, m.w.N.). - BFH, 06.05.2015 - I R 7/14
Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen
Der Senat hat mit Urteil vom 27. Januar 2010 I R 35/09 (BFHE 228, 250, BStBl II 2010, 478) offengelassen, ob er dieser aus "Vereinfachungsgründen" getroffenen Regelung folgen könnte (bejahend FG München, Beschluss vom 21. Januar 2004 7 V 4930/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 641;… kritisch Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 6 Rz 481; nur referierend Kiesel in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6 EStG Rz 1187). - FG Hessen, 26.04.2012 - 4 K 1729/07
Bewertung von Garantierückstellungen; Bewertung von Garantierückstellungen
Angesichts des Vorliegens einer Geldleistungsverpflichtung und angesichts der unstreitigen Höhe der den Rückstellungen zugrunde zulegenden Gutschriften kann dahinstehen, ob die Bescheide insoweit rechtswidrig sind, als bei den Garantierückstellungen zum 31.12.1999 bis 31.12.2001 weder eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a) Buchstabe e) EStG (vgl. die Abzinsung von Pauschalrückstellungen ausdrücklich offen lassend BFH-Urteil vom 27.01.2010 - I R 35/09, BStBl. II 2010, 478 sowie Abzinsung von Pauschalrückstellungen ablehnend BMF-Schreiben vom 26.05.2005, BStBl I 2005, 699, Tz. 27 (aus Vereinfachungsgründen) und FG München, Beschluss vom 21.01.2004 7 V 4930/03, EFG 2004, 641 (mangels bestimmbarer Laufzeit)) noch Vorteile i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe c) EStG rückstellungsmindernd berücksichtigt wurden.